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Sonstige Bekanntmachungen anderer Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gerichte

Das Straßenverkehrsamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald informiert

Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssen diesen in den nächsten Jahren persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald umtauschen.
Die Antragstellung kann an den Standorten:
· Pasewalk, An der Kürassierkaserne 9,
· Anklam, Friedländer Landstraße 21 d, sowie
· Greifswald, Feldstraße 85 a
erfolgen.

In der dritten Stufe werden alle Fahrerlaubnisinhaber*innen, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind, gebeten, ihren Papierführerschein bis zum 19. Januar 2024 umzutauschen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt circa vier Wochen. Aufgrund der hohen Fallzahlen ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. 

Welche Unterlagen müssen mitgebracht werden?

· Gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung, nicht älter als drei Monate)

· Führerschein

· aktuelles biometrisches Lichtbild

· wurde der Führerschein in einem anderen Landkreis oder Stadt ausgestellt, ist im Vorfeld eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde, an die Führerscheinstelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu übersenden:

Landkreis Vorpommern-Greifswald
Führerscheinstelle
Feldstraße 85 a
17489 Greifswald

E-Mail: → [email protected] 

Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Bürger*innen sollten sich daher einen fristgerechten Umtausch einplanen. 

Ausblick:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Umtausch bis

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

Zu beachten:

Wer bereits im Besitz eines Kartenführerscheins ist, der zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgestellt wurde, muss diesen ab 2025 umtauschen. Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Hinweis: Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.